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Hier finden Sie die Bekanntmachung:
Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West-Umfahrung Hamburg;
Teil A: Abschnitt von der Bundesautobahn A 7 bis zur Bundesstraße 206 westlich von Wittenborn (Bau-km 16+100 bis Bau-km 35+776,347) sowie
Teil B: Autobahnkreuz Bundesautobahn A 20 / A7 von Bau-km 14+200 bis Bau-km 16+100
!Achtung!:
Nur noch bis zum 29. Oktober 2009 sind schriftliche Einwendungen für diesen Abschnitt möglich!
Bitte beachten Sie den Terminplan sowie die Nummer der Planungsabschnitte für die A20
Muster für eine Einwendung (eines vorherigen Abschnittes, bitte entsprechend anpassen)
Als nächster Teil (Planfeststellung) folgt der Abschnitt 5:
A 20 zwischen der A 7 (Bad Bramstedt) und der L 114
Der Abschnitt verläuft vom Autobahnkreuz A 20/A 7 (AK Schmalfeld) südlich von Bad Bramstedt in westliche Richtung, kreuzt im weiteren Verlauf die B 4 nördlich von Lentföhrden und wird bis zur L 114 nördlich von Bokel fortgesetzt.
Die Anbindung an das bestehenden Bundesfernstraßennetz (BAB A 7) sowie Verkehrsverbindungen in Richtung Landesgrenze zu Dänemark bzw. Hamburg wird über das Autobahnkreuz A 20/A 7 sichergestellt. Im Rahmen der Planungen wurde der vorgesehene sechsstreifige Ausbau der A7 im Bereich des Autobahnkreuzes A 20/A 7 berücksichtigt. Die Errichtung des Autobahnkreuzes ist im zeitlichen Zusammenhang mit der A 20 vorgesehen. Infolge der Verknüpfung der A 20 (Ost-West-Achse) mit der vorhandenen Fernverkehrsachse in Nord-Süd-Richtung (A 7) wird eine verkehrliche Entlastung durch den Abbau von Kapazitätsengpässen auf der A 7 erzielt.
Über die Anschlussstelle Lentföhrden im Zuge der A 20, die an der bestehenden Bundesstraße 4 angeordnet wird, erfolgt der Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz.
Im Rahmen der Voruntersuchung der Linienfindung der A 20 zwischen Bad Segeberg (A 21) und der Landesgrenze mit Niedersachsen (neue Elbquerung) wurde 1995 zur Ermittlung der Verkehrswirksamkeit des Vorhabens sowie zur Abwägung der Auswirkungen auf die Umwelt, auf städtebauliche, raumordnerische und wirtschaftliche Belange eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung (VU A 20) in Auftrag gegeben. Die gutachterlichen Ergebnisse wurden 1998 vorgelegt. Die anschließende gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), die eine Raumempfindlichkeitsanalyse (UVS Stufe I) sowie einen Variantenvergleich (UVS Stufe II) beinhaltete, wurde im Zeitraum zwischen 1999 und 2001 durchgeführt. Es folgten weitere umfangreiche Untersuchungen zur Linienfindung in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeit, Verkehr, Raumordnung, Städtebau und Agrarstruktur. Auf der Grundlage dieser Fachuntersuchungen und nach der Zusammenführung der einzelnen Fachbeiträge zu einer Gesamtabwägung, in die auch die Ergebnisse auf niedersächsischer Seite einbezogen wurden, hat die Landesregierung Schleswig-Holstein am 14. Mai 2002 ihr Votum für die Vorzugstrasse mit Elbquerung bei Glückstadt und Verlauf südlich Bad Bramstedts und südlich des Segeberger Forstes abgegeben.
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen der Voruntersuchung erfolgte nach § 15 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in Verbindung mit § 16 Bundesfernstraßengesetz vom 6. Januar bis zum 6. Februar 2003. Nach Auswertung der hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurde gemeinsam mit dem Land Niedersachsen der Antrag auf Linienbestimmung beim Bundesverkehrsministerium (BMVBS) gestellt. Mit Schreiben vom 28.07.2005 hat das BMVBS die Linienführung formal bestimmt.
Die detaillierten Bauentwurfsunterlagen wurden dem Bund am 22. Januar 2009 zur Genehmigung vorgelegt. Sobald die Unterlagen genehmigt sind, werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt. Ziel ist es, das Planfeststellungsverfahren noch im Jahr 2009 einzuleiten.
Abschnittspezifische Daten:
Länge: 15,1 km
Bau- und Grunderwerb-Kosten: 125,7 Mio. €
Abschluss der Voruntersuchung: Januar/Februar 2003
Linienbestimmung durch das BMVBS*: 28.07.2005
Derzeit: Genehmigung des Bauentwurfs durch das BMVBS*
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: Sommer 2009
* BMVBS = Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen.
Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan legt die Bundesregierung ihre Investitionsstrategie im Verkehr bis zum Jahr 2015 fest. Neben der globalen Verteilung der Verkehrsinvestitionen in Höhe von ca. 165 Mrd. • (2001 bis 2015) auf Bundesfernstraßen, Schienenwege und Wasserstraßen werden insbesondere die konkreten Verkehrsprojekte ausgewählt, die bis 2015 gebaut werden sollen.
Der Beschluss des Bundesverkehrswegeplanes 03
BUND-Analyse des Entwurfes des BVWP 2003 (pdf)
Pressebericht
Im folgendem Ablaufdiagramm wird der Planungsstand der A20 für den Abschnitt zwischen Bad Segeberg und der Elbe deutlich. Nach der formalen Linienbestimmung dieses Abschnittes durch den Bund noch in diesem Jahr, sollen die parzellenscharfen Entwurfsplanungen und dann das Planfeststellungsverfahren folgen. (siehe Pfeil)
